Nutzungsänderung eines ehemaligen Lokschuppen

Dieser ehemalige Lokschuppen soll zum Teil in Wohnraum und zum Teil in Büroraum umgenutzt werden. Der gesamte Lokschuppen steht unter Denkmalschutz und darf nur in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde verändert bzw. umgebaut werden. Der Baukörper besteht aus eine Stahlkonstruktion, die ausgemauert ist. Diese Konstruktion muss auf jeden Fall erhalten bleiben.